Grundrentenkompromiss ist ungerecht und nicht administrierbar

Datum des Artikels 11.11.2019
Pressemeldung

Der Bundesvorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) Carsten Linnemann lehnt den vom Koalitionsausschuss vereinbarten Vorschlag für eine Grundrente ab: „Wir haben uns auch als MIT dafür eingesetzt, dass diejenigen, die viele Jahre in die Rente eingezahlt haben und trotzdem unter Grundsicherungsniveau landen, mehr bekommen sollen als diejenigen, die nicht oder wenig gearbeitet haben.“ Bei Sozialleistungen wie diesen brauche es aber immer eine Bedürftigkeitsprüfung, wie sie auch im Koalitionsvertrag vereinbart wurde. „Bedürftigkeitsprüfung heißt Bedürftigkeitsprüfung – und die findet jetzt nicht statt“, so Linnemann.

Der ausgehandelte Kompromiss bedeute daher eine Abkehr vom bisherigen Sozialstaatsprinzip, wonach Sozialleistungen nur die erhalten, die sie wirklich brauchen. Der Verzicht auf die Vermögensprüfung sei ein Dammbruch mit ungeahnten Auswirkungen auch auf andere Transfersysteme, so Linnemann: „Der Staat wird dann auch bei Hartz IV Probleme bekommen, die Anrechnung von Vermögen und Partnereinkommen der Antragsteller zu begründen.“

Die vorgeschlagene Einkommensprüfung sei zudem innerhalb eines Jahres nicht umsetzbar. Nach Einschätzung von Experten in der Rentenversicherung wird sie nicht schon ab 2021 funktionieren. Auch sei die Finanzierung bislang völlig ungeklärt, da die dafür in Rede stehende europäische Finanztransaktionssteuer zwar seit 2013 gefordert würde, aber in Europa nach wie vor nicht mehrheitsfähig sei. Viele Länder lehnen die Steuer kategorisch ab.

Außerdem entstünden mit dieser Grundrente viele neue Ungerechtigkeiten, so Linnemann: „Dieser Kompromiss behandelt Geringverdiener in Vollzeit zum Teil schlechter als Besserverdiener in Teilzeit – das wird der Akzeptanz des deutschen Rentensystems in der Bevölkerung schaden.“

Positiv bewertet Carsten Linnemann die Entlastung der Betriebsrentner von Sozialabgaben: „Seit Jahren kämpfen wir als Union dafür, dass Betriebsrentner, die Beiträge zahlen müssen, entlastet werden. Das wird nun endlich umgesetzt.“ Auch der höhere Förderbetrag für betriebliche Altersvorsorge und der höhere Freibetrag für Mitarbeiterkapitalbeteiligung sieht Linnemann als wichtige Signale. „Und der geplante Zukunftsfonds kann eine Chance für die Stärkung des Startup-Standorts Deutschland darstellen, wenn er zur Unterstützung von Wagniskapitalinvestoren ausgestaltet wird.“ Hier müsse man nun die genaue Ausgestaltung abwarten.