EuGH-Urteil: Mehr Flexibilität statt mehr Bürokratie

Datum des Artikels 20.05.2019
Pressemeldung

Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT) lehnt eine generelle Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ab. „Nicht mehr Bürokratie, sondern mehr Flexibilität sind nötig“, heißt es in einem Beschluss des MIT-Präsidiums. Die MIT fordert dagegen, die in Deutschland geltende tägliche Höchstarbeitszeit durch eine wöchentliche Regelung zu ersetzen. Die Mindestruhezeit soll zudem auf Wunsch der Arbeitnehmer aufgeteilt oder unterbrochen werden können.

MIT-Bundesvorsitzender Carsten Linnemann: „Arbeitnehmer wünschen sich heute mehr Flexibilität und Arbeitgeber weniger Bürokratie. Eine generelle Pflicht zur Arbeitszeiterfassung würde beides erschweren. Gründer, Mittelständler und Arbeitnehmer brauchen heute mehr Freiheit statt mehr Stechuhr.“ Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) schlägt die MIT eine Überprüfung vor, ob die EU-Arbeitszeitrichtlinie um Regelungen zur Arbeitszeiterfassung ergänzt werden sollte. So könnte der EuGH künftig nicht mehr die Rolle des nationalen Gesetzgebers übernehmen.

Die MIT will das Urteil als Aufhänger nutzen, um das deutsche Arbeitsrecht zu modernisieren. „Unser Arbeitsrecht sollte die Möglichkeiten der Digitalisierung berücksichtigen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern“, so Linnemann. Die MIT fordert dazu, die bislang bestehende tägliche Höchstarbeitszeit abzuschaffen und durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit zu ersetzen. Die Mindestruhezeit soll unterbrochen werden können, wenn es der Arbeitnehmer wünscht. Außerdem soll es weitere Flexibilisierungsmöglichkeiten durch tarifvertragliche Öffnungsklauseln und großzügigere Ausgleichszeiträume geben. Vertrauensarbeitszeit soll auch künftig im Rahmen des geltenden Arbeitszeitrechts möglich sein. Arbeitnehmer sollen also weiterhin selbstständig über Beginn und Ende der Arbeitszeit entscheiden, wenn der Arbeitgeber ihnen die Möglichkeit dazu einräumt. Die Erfassung der Arbeitszeit soll auch durch die Arbeitnehmer erfolgen können. Eine permanente Überwachung der Arbeitszeit durch die Arbeitgeber lehnt die MIT ab.